Casana-Rehasport
Liebe Mitglieder,
der Casana Rehabilitationssport e.V. hat seit Montag, den 02.11.2020, für voraussichtlich einen Monat geschlossen. Dies erfolgt auf Anordnung der Bundesregierung.
Sollte die Schließung über diesen Zeitraum gehen, werde wir Sie an dieser Stelle zeitnah darüber informieren. Darüber hinaus haben wir Anhänge an unseren Übungsstätten angebracht und Sie können uns auch telefonisch erreichen: 0621 8325431.
Für Bestandsmitglieder: um unsere laufenden Vereinskosten, wie Miete unserer Übungsstätten (Kursräume und Schwimmbäder), laufende Versicherungen und Personalkosten decken zu können, buchen wir im November Ihren Vereinsbeitrag ab. Dadurch haben wir die Chance, als gemeinnütziger Verein in diesen schwierigen Zeiten bestehen zu bleiben und auch nach der Schließung wieder für Sie die Kurse anbieten zu können.
Sollten Sie mit unserer Abbuchung nicht einverstanden sein, sprechen Sie uns dazu bitte an, dann überweisen wir Ihnen Ihren Vereinsbeitrag selbstverständlich zurück oder räumen Ihnen auf Wochen einen beitragsfreien Monat ein. Bitte lassen Sie die Lastschrift naicht bei Ihrer Bank zurückbuchen, da un dadurch hohe Gebühren entstehen. Jeder Mitgliedsbeitrag und jede Spende hilft uns, diese Krise zu bewältigen und als Verein weiter bestehen bleiben zu können.
Fall es keinen weiteren Beschluss der Bundesregierung im November gibt, werden wir ab Dezember wieder unsere Rehasportkurse und unser Gerätetraining für Sie wie gewohnt anbieten. Wir freuen uns jetzt schon, Sie alle bei uns wieder im Rehasport begrüßen zu dürfen!
Vielen lieben Dank für Ihre Mithilfe! Bleiben Sie gesund und passen Sie gut auf sich auf!
Ihr Casana Rehasport Team
Attraktive Bewegungsangebote in Gruppen an bisher fünf verschiedenen Standorten in Mannheim
„Hilfe zur Selbsthilfe“ ist das erklärte Ziel des Rehabilitationssports nach § 44 SGB IX
Seit 2001 haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, dass Ihre Krankenkassen die Kosten für den Rehabilitationssport übernimmt. Diesen bieten wir in Gruppen, mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern an. Ein Arzt kann als Erstverordnung, je nach Diagnose, 50 Übungseinheiten in 18 Monaten (Regelfall) oder 120 Übungseinheiten in 36 Monaten verordnen. Nach Ende des Kurses sollten Sie in der Lage sein, die erlernten Übungen selbständig durchzuführen.